Preise
Hier finden Sie unsere aktuelle Übersicht der Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten rechtlichen Hinweise und Erläuterungen zur Preisgestaltung.
Gesetzliche Zuzahlung
Gemäß § 32 und § 61 SGB V sind wir verpflichtet, für jede Verordnung eine Zuzahlung einzuziehen. Diese setzt sich aus 10 % der Behandlungskosten sowie einer Pauschale von 10 Euro pro Verordnung zusammen. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Betrag lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse einziehen; er verbleibt nicht als Honorar in unserer Praxis.
Befreiung für Minderjährige
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Für Behandlungen im Rahmen der Pädiatrie oder bei minderjährigen Patienten fallen somit keine Eigenanteile an.
Befreiungsausweis und Belastungsgrenze
Erwachsene Patienten können sich bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen, sofern die jährliche Belastungsgrenze (i. d. R. 2 % der Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %) überschritten ist. Liegt Ihnen ein gültiger Befreiungsausweis vor, legen Sie uns diesen bitte zu Beginn der Therapie vor, damit wir Sie von der Zahlung entbinden können.
Kürzel | Bezeichnung | Leistungsart | Preis Kassenpat (€) |
|---|---|---|---|
FAANM | Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs bei Therapiebeginn im Rahmen der ersten Verordnung | Erstbefund | 58,19 € |
EBSPS45 | Sensomotorisch-perzeptive Einzelbehandlung 45 Min (Kinder) | Behandlung | 105,03 € |
EBPSY45 | Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung 45 Min (Erwachsene) | Behandlung | 77,96 € |
EBPSY60 | Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung 60 Min (Erwachsene und Kinder) | Behandlung | 103,95 € |
EBPSY90 | Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung 90 Min (Erwachsene) | Behandlung | 155,93 € |
EBPSY120 | Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung 120 Min (Erwachsene) | Behandlung | 207,90 € |
GBPSY60 | Psychisch-funktionelle Gruppenbehandlung 60 Min (Erwachsene) | Behandlung | 67,63 € |
GBPSY90 | Psychisch-funktionelle Gruppenbehandlung 90 Min (Erwachsene und Kinder) | Behandlung | 101,45 € |
GBPSY120 | Psychisch-funktionelle Gruppenbehandlung 120 Min (Erwachsene) | Behandlung | 135,26 € |
TAB1 | Bericht an den/die verordnende/n Ärztin/Arzt | Bericht | 47,25 € |
Stand: 3.2.2026
Die gesetzliche Grundlage der Preisgestaltung
Die Abrechnung unserer ergotherapeutischen Leistungen erfolgt auf einer fundierten gesetzlichen Basis, die die Gleichbehandlung und Versorgungsqualität sicherstellt. Für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelten die bundeseinheitlich vereinbarten Preise nach § 125 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Diese Vergütungssätze werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Berufsverbänden der Ergotherapie ausgehandelt. Da diese Verträge regelmäßig angepasst werden, unterliegen die Preise einer Dynamik, auf die wir als einzelne Praxis keinen direkten Einfluss haben.
Honorarvereinbarung für Privatversicherte und Selbstzahler
Für Patienten, die nicht über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, sowie für Selbstzahlerleistungen schließen wir vor Beginn der Behandlung eine individuelle Honorarvereinbarung ab. Da es für Heilmittelbringer keine staatliche Gebührenordnung gibt, bildet der § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die rechtliche Grundlage. Hiernach gilt die „übliche Vergütung“ als vereinbart. Zur Ermittlung dieser Üblichkeit orientieren wir uns an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), um eine transparente und angemessene Preisgestaltung zu gewährleisten, die den hohen Qualitätsstandard unserer Praxis widerspiegelt.
Vorbehalt und Schutz vor Preisabweichungen
Wir bemühen uns um eine tagesaktuelle Pflege dieser Preisübersicht. Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die hier veröffentlichten Daten dem Stand vom o.g. Datum entsprechen und lediglich der Orientierung dienen. Aufgrund kurzfristiger Änderungen in den bundesweiten Rahmenverträgen oder Anpassungen der Schiedsstellen kann es vorkommen, dass die auf der Webseite hinterlegten Sätze von den aktuell gültigen Abrechnungssätzen abweichen. Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist daher immer der Preis, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung Gültigkeit besitzt.
Verbindlichkeit der Honorierung
Bitte beachten Sie, dass die Erstattungspflicht Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung gegenüber Ihnen als Patienten den vertraglichen Vereinbarungen Ihres persönlichen Tarifs unterliegt. Etwaige Differenzen zwischen unserem Honorarsatz und der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung sind als Eigenanteil zu tragen. Wir empfehlen daher, die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Kostenträger zu klären. Ein Anspruch auf die Anwendung veralteter Preislisten, die zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr aktuell sind, besteht nicht.
